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   AG Kiel, 06.01.2012 - 113 C 151/11   

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https://dejure.org/2012,103916
AG Kiel, 06.01.2012 - 113 C 151/11 (https://dejure.org/2012,103916)
AG Kiel, Entscheidung vom 06.01.2012 - 113 C 151/11 (https://dejure.org/2012,103916)
AG Kiel, Entscheidung vom 06. Januar 2012 - 113 C 151/11 (https://dejure.org/2012,103916)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    "Amerikanische Auktion" ein Spiel im Sinne von § 762 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZfWG 2013, 70
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Niedersachsen, 14.03.2017 - 11 ME 236/16

    Bestimmtheitsgebot; Bietagent; Countdown Auktion; Dienstleistungsfreiheit;

    Zudem ergibt sich aus dem von der Antragstellerin vorgelegten Schreiben des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 29. März 2012 lediglich, dass das von der Antragstellerin angewandte Geschäftsmodell unter Verweis auf die vereinzelt gebliebene Entscheidung des Amtsgerichts C. vom 6. Januar 2012 - 113 C 151/11 - "bis auf Weiteres im Ergebnis" nicht als Veranstaltung öffentlicher Glücksspiele bewertet worden ist.
  • OVG Niedersachsen, 18.06.2018 - 11 LA 237/16

    Hinreichende Bestimmtheit einer glücksspielrechtlichen Untersagungsverfügung;

    Soweit die Klägerin der Ansicht ist, dass es bei ihrem Geschäftsmodell deshalb an dem Zufallselement fehle, weil es jeder Bieter in der Hand habe, innerhalb des verbleibenden Auktionszeitraums ein neues Gebot abzugeben und damit den eigenen Erfolg bei der Auktion herbeizuführen (so auch W. Hambach/Liesching, in: Streinz/Liesching/ Hambach, a.a.O., § 284 StGB, Rn. 59, unter kritischer Auseinandersetzung mit der Entscheidung des VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 23.5.2013 - 6 S 88/13 -, a.a.O., juris, Rn. 26; sowie AG Kiel, Urt. v. 6.1.2012 - 113 C 151/11 -, ZfWG 2013, 70, juris), folgt der Senat dieser Sichtweise nicht.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.2013 - 6 S 88/13

    Countdown-Auktion im Internet; Glücksspiel; Erlaubnisfähigkeit;

    Insoweit kann nicht darauf abgestellt werden, dass über das Ziel der Gewinnerzielung hinaus die Auktion einen ernsthaften wirtschaftlichen Zweck, nämlich den Erwerb des angebotenen Produkts verfolgt (so aber: AG Kiel, Urteil vom 16.12.2011 - 113 C 151/11 -, ZfWG 2013, 70; Diesbach/Mayer, Was ist zufällig bei einer Auktion?, ZfWG 2013, 67).
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